Bundesgesetze

Marchfeldkanal-Bundesbeitragsgesetz

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Festlegung des Bundesbeitrags zum Betrieb des Marchfeldkanalsystems erlassen und das Marchfeldkanalgesetz aufgehoben wird (Marchfeldkanal-Bundesbeitragsgesetz)

BundesgesetzFassung seit 1. Januar 2002RIS-Stand 6. September 2017

RIS-Gesetzesnummer 20002880 · BGBl. I Nr. 87/2003 · 81/02 Sonstiges Wasserrecht, Wasserbauten · Original im RIS öffnen

§ 6

§ 6 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

Fassung: 1. Januar 2002 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 6 Marchfeldkanal-Bundesbeitragsgesetz?

  • Kernaussage§ 6 Marchfeldkanal-Bundesbeitragsgesetz behandelt "In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 81/02 Sonstiges Wasserrecht, Wasserbauten

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

§ 6. (1) Dieses Bundesgesetz tritt mit In-Kraft-Treten der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich, mit dem der Syndikatsvertrag zwischen der Republik Österreich (Bund) und dem Land Niederösterreich betreffend die Errichtung und den Betrieb eines Marchfeldkanalsystems geändert und ergänzt wird, vom 12. Juni. 2003, BGBl. I Nr. 86/2003, rückwirkend mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

(2) Mit In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes tritt das Marchfeldkanalgesetz mit Ausnahme dessen § 3 Abs. 1 und 2, der mit 31. Dezember 2003 außer Kraft tritt, außer Kraft.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / KapitelKeine gesonderte Gliederungsangabe vorhanden.
Gehört thematisch zuÜbergangs- und Schlussbestimmungen
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Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 6 Marchfeldkanal-Bundesbeitragsgesetz in einfachen Worten?

§ 6 Marchfeldkanal-Bundesbeitragsgesetz behandelt "In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 1. Januar 2002 bis laufend.

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Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
6. September 2017
Fassung seit
1. Januar 2002
Fassung bis
laufend
Frühere Fassungen

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