§ 3
§ 3 Bundesbeitrag Marchfeldkanal
Fassung: 1. Januar 2002 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 3 Marchfeldkanal-Bundesbeitragsgesetz?
- Kernaussage§ 3 Marchfeldkanal-Bundesbeitragsgesetz behandelt "Bundesbeitrag Marchfeldkanal" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 81/02 Sonstiges Wasserrecht, Wasserbauten
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Bundesbeitrag Marchfeldkanal
§ 3. (1) Für die Fertigstellung der Anlagen des Marchfeldkanalsystems leistet der Bund bis Ende 2003 über den gemäß § 3 Abs. 1 und 2 Marchfeldkanalgesetz vorgesehenen Anteil hinaus eine Zuwendung in Höhe von höchstens 805.000 Euro an die Betriebsgesellschaft.
(2) Der Bund verpflichtet sich, ab 2002 bis 2043 eine jährliche Zuwendung von 785 000 Euro an die Betriebsgesellschaft zu leisten.
(3) Für die Errichtung von drei Wasserzuleitungen auf die Hochterrasse und die Fertigstellung von Versickerungsanlagen stehen im finanziellen Rahmen der Errichtungskosten von 207,844 Millionen Euro ab 1. Jänner 2002 finanzielle Mittel bis zur Höhe von 19,54 Millionen Euro zur Verfügung, die wie folgt aufgebracht werden:
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 3 Marchfeldkanal-Bundesbeitragsgesetz in einfachen Worten?
§ 3 Marchfeldkanal-Bundesbeitragsgesetz behandelt "Bundesbeitrag Marchfeldkanal" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. Januar 2002 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 6. September 2017
- Fassung seit
- 1. Januar 2002
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 29. August 2026 19:01
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