§ 8
§ 8 Monitoring und Evaluierung
Fassung: 25. Juli 2020 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 8 FoFinaG?
- Kernaussage§ 8 FoFinaG behandelt "Monitoring und Evaluierung" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Die Bundesministerinnen und Bundesminister gemäß § 1 Abs. 2 haben jährlich dem Nationalrat im Rahmen des...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Monitoring und Evaluierung
§ 8. (1) Die Bundesministerinnen und Bundesminister gemäß § 1 Abs. 2 haben jährlich dem Nationalrat im Rahmen des Forschungs- und Technologieberichtes gemäß § 8 Abs. 1 des Forschungsorganisationsgesetzes (FOG), BGBl. Nr. 341/1981, zu berichten.
(2) Diesem Monitoring im Rahmen des Forschungs- und Technologieberichts sind die erhobenen Indikatoren gemäß § 6 Z 8 und § 7 Z 12 zugrunde zu legen. Dieses Monitoring hat jedenfalls, je zentraler Einrichtung (§ 3), einen Soll-Ist-Vergleich hinsichtlich der erhobenen Indikatoren, die daraus abgeleiteten Schlussfolgerungen sowie eine Übersicht zur Operationalisierung des FTI-Pakts auf jährlicher Ebene zu enthalten.
(3) Evaluierungen gemäß § 18 BHG 2013 von Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen (§§ 5 ff) haben jeweils begründete Schlussempfehlungen über die Umsetzung der Inhalte gemäß den §§ 6 und 7 sowie identifizierte Verbesserungspotenziale zu enthalten.
(4) Die zentralen Einrichtungen (§ 3) sind gegenüber den gemäß § 5 Abs. 1 zuständigen Bundesministerinnen und Bundesministern zur Bereitstellung und Aufbereitung der Daten zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, insbesondere für haushaltsrechtliche Verpflichtungen im Rahmen der wirkungsorientierten Verwaltung, sowie für die Erstellung von wissenschaftlichen Analysen und Durchführung wissenschaftlicher Evaluierungsmaßnahmen verpflichtet.
(5) Die zentralen Einrichtungen haben ein geeignetes Monitoringsystem einzurichten.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 8 FoFinaG in einfachen Worten?
§ 8 FoFinaG behandelt "Monitoring und Evaluierung" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
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Gilt in dieser Darstellung von 25. Juli 2020 bis laufend.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 28. Juli 2020
- Fassung seit
- 25. Juli 2020
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 4. Oktober 2026 14:36
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- BGBl. I Nr. 60/2022 (NR: GP XXVII RV 1365 AB 1402 S. 147. BR: 10913 AB 10939 S. 939.)
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