§ 24
§ 24 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
Fassung: 25. Juli 2020 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 24 FMG 1999?
- Kernaussage§ 24 FMG 1999 beschreibt, ab wann die Bestimmung gilt oder wann ältere Regelungen enden.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Mit Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes tritt das Futtermittelgesetzes – FMG 1993, BGBl. Nr. 905/1993, in der Fassung...
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Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
§ 24. (1) Mit Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes tritt das Futtermittelgesetzes – FMG 1993, BGBl. Nr. 905/1993, in der Fassung der Kundmachung BGBl. Nr. 917/1993 außer Kraft.
(2) Folgende Verordnungen, die auf Grund des Futtermittelgesetzes – FMG 1993, BGBl. Nr. 905/1993, in der Fassung der Kundmachung BGBl. Nr. 917/1993 erlassen wurden, bleiben im angegebenen Umfang so lange als Bundesgesetze weiter in Kraft, bis die ihren Gegenstand regelnden Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes in Kraft treten:
(3) § 21 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 108/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.
(4) § 10 Abs. 3 in der Fassung des Tierversuchsrechtsänderungsgesetzes, BGBl. I Nr. 114/2012, tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft.
(5) § 16 Abs. 4 und § 21 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 189/2013 sowie die Aufhebung des § 17 Abs. 11 treten am 1. Jänner 2014 in Kraft.
(6) § 19 Abs. 2 zweiter Satz und § 25 Z 2 in der Fassung des Verwaltungsreformgesetzes BMLFUW, BGBl. I Nr. 58/2017, treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
(7) Das Inhaltsverzeichnis sowie § 4, § 5 Abs. 2, § 6 Abs. 2, § 7 samt Überschrift, § 11 Abs. 1, 2 erster Satz und 3, § 12 Abs. 2, 3 und 4, § 13 Abs. 2, § 16, § 16a samt Überschrift – ausgenommen § 16a Abs. 2 –, § 17 Abs. 2, § 19 Abs. 2, § 20 Abs. 4, § 21, § 23 Abs. 3 Z 5, 7 und 8 sowie § 25 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 92/2020 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Zugleich treten § 20 Abs. 5 und § 21 Abs. 3 außer Kraft. § 16a Abs. 2 tritt – nach Maßgabe der technischen Umsetzung – mit 1. Jänner 2021 in Kraft.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 24 FMG 1999 in einfachen Worten?
§ 24 FMG 1999 beschreibt, ab wann die Bestimmung gilt oder wann ältere Regelungen enden.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 28. Juli 2020
- Fassung seit
- 25. Juli 2020
- Fassung bis
- laufend
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. I Nr. 92/2020 (NR: GP XXVII RV 233 AB 256 S. 47. BR: AB 10397 S. 910.)
- BGBl. I Nr. 58/2017 (NR: GP XXV RV 1456 AB 1568 S. 171. BR: 9748 AB 9754 S. 866.)
- BGBl. I Nr. 189/2013 (NR: GP XXIV RV 2291 AB 2340 S. 203. BR: 8975 AB 9000 S. 821.)
- BGBl. I Nr. 104/2013 (NR: GP XXIV RV 2297 AB 2341 S. 203. BR: AB 9001 S. 821.)
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