Art. 1
Art. 1 (Anm.: aus BGBl. I Nr. 63/2023 zu § 2, BGBl. I Nr. 97/2001)
Fassung: 22. Juni 2023 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in Art. 1 FMABG?
- KernaussageArt. 1 FMABG behandelt "(Anm.: aus BGBl. I Nr. 63/2023 zu § 2, BGBl. I Nr. 97/2001)" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Dieses Bundesgesetz dient dem Wirksamwerden der Verordnung (EU) 2022/858 über eine Pilotregelung für auf Distributed-Ledger-Technologie basierende...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
(Anm.: aus BGBl. I Nr. 63/2023 zu § 2, BGBl. I Nr. 97/2001)
Dieses Bundesgesetz dient dem Wirksamwerden der Verordnung (EU) 2022/858 über eine Pilotregelung für auf Distributed-Ledger-Technologie basierende Marktinfrastrukturen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 600/2014 und (EU) Nr. 909/2014 sowie der Richtlinie 2014/65/EU, ABl. Nr. L 151 vom 02.06.2022 S. 1.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Art. 1 FMABG in einfachen Worten?
Art. 1 FMABG behandelt "(Anm.: aus BGBl. I Nr. 63/2023 zu § 2, BGBl. I Nr. 97/2001)" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
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Gilt in dieser Darstellung von 22. Juni 2023 bis laufend.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 22. Juni 2023
- Fassung seit
- 22. Juni 2023
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 4. Oktober 2026 17:41
- 23. Januar 2021 bis laufendRIS-Fassung öffnen
- 25. April 2018 bis laufendRIS-Fassung öffnen
- 16. September 2017 bis laufendRIS-Fassung öffnen
- 27. Juli 2017 bis laufendRIS-Fassung öffnen
- 31. Dezember 2016 bis laufendRIS-Fassung öffnen
Automatischer Vergleich zur vorherigen lokalen Fassung: 3 neu erkannte Textstelle(n), 5 weggefallene Textstelle(n).
Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. I Nr. 28/2026 (NR: GP XXVIII RV 384 AB 428 S. 73. BR: AB 11794 S. 989.)
- BGBl. I Nr. 5/2026 (NR: GP XXVIII RV 366 AB 380 S. 63. BR: 11763 AB 11768 S. 986.)
- BGBl. I Nr. 50/2025 (NR: GP XXVIII RV 129 AB 151 S. 35. BR: 11651 AB 11654 S. 980.)
- BGBl. I Nr. 6/2025 (NR: GP XXVIII IA 72/A AB 33 S. 11. BR: AB 11620 S. 975.)
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