Art. 1
Art. 1 Bewilligung
Fassung: 1. Januar 2024 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in Art. 1 BFG 2024?
- KernaussageArt. 1 BFG 2024 behandelt "Bewilligung" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür die Zeit vom 1.1.2024 bis 31.12.2024 (vgl. Art. XVI).
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Bewilligung
Artikel I. Der als Anlage I angeschlossene Bundesvoranschlag für das Finanzjahr 2024 wird nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes bewilligt. Die Auszahlungen und Einzahlungen des Bundesvoranschlages ergeben folgende Schlusssummen:
Allgemeine Gebarung
Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit
(Beträge in Millionen Euro)
Auszahlungen:
123.488,297
304.242,787
Einzahlungen:
102.633,309
325.097,775
Nettofinanzierungsbedarf:
20.854,988
Finanzierungsüberschuss:
20.854,988
Der Nettofinanzierungsbedarf der allgemeinen Gebarung vermindert sich um jene Beträge, die voraussichtlich während des Finanzjahres 2024 an Mehreinzahlungen und Minderauszahlungen anfallen und nicht für die Bedeckung von Mittelumschichtungen und Mittelverwendungsüberschreitungen gemäß Artikel IV und V herangezogen werden.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Art. 1 BFG 2024 in einfachen Worten?
Art. 1 BFG 2024 behandelt "Bewilligung" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Für wen ist Art. 1 BFG 2024 relevant?
Für die Zeit vom 1.1.2024 bis 31.12.2024 (vgl. Art. XVI).
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. Januar 2024 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.
Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 4. Dezember 2023
- Fassung seit
- 1. Januar 2024
- Fassung bis
- laufend
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