§ 29
§ 29 Wirksamkeit und Vollziehung
Fassung: 16. April 2021 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 29 APSG?
- Kernaussage§ 29 APSG behandelt "Wirksamkeit und Vollziehung" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Wirksamkeit und Vollziehung
§ 29. (1) Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Jänner 1992 in Kraft.
(1a) Die Änderung des Titels, § 3, § 4, § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1 und 3, § 7 Abs. 1 und 3, § 8, § 9, § 10, § 11 Abs. 1, § 12 Abs. 1, 2 und 7, § 13 Abs. 1, § 18 Abs. 1 und 3, § 20 Abs. 2 sowie § 28a und § 28b, jeweils samt Überschrift, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 30/1998 treten mit 1. Jänner 1998 in Kraft.
(1b) Die §§ 3 Abs. 1 und 2, 5 Abs. 1, 6 Abs. 1 und 3, 8, 9 Abs. 2, 11 Abs. 1, 12 Abs. 1, 2 und 7, 13 Abs. 1 und 24 Abs. 3, jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 137/2003, treten mit 1. Jänner 2004 in Kraft.
(1c) § 3 Abs. 2 und 3 sowie § 13 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 56/2005, treten mit 1. Juli 2005 in Kraft.
(1d) § 24 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 71/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
(1e) § 1 Abs. 3, § 2 Z 2 und § 24 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 78/2021 treten mit 1. Juli 2021 in Kraft.
(2) Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind hinsichtlich des § 28 Z 2 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Inneres betraut
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 29 APSG in einfachen Worten?
§ 29 APSG behandelt "Wirksamkeit und Vollziehung" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 15. April 2021
- Fassung seit
- 16. April 2021
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 5. Oktober 2026 01:29
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. I Nr. 78/2021 (NR: GP XXVII RV 687 AB 734 S. 91. BR: 10575 AB 10586 S. 924.)
- BGBl. I Nr. 126/2017 (NR: GP XXV IA 2228/A AB 1689 S. 190. BR: AB 9833 S. 871.)
- BGBl. I Nr. 114/2016 (NR: GP XXV RV 1334 AB 1441 S. 158. BR: AB 9681 S. 862.)
- BGBl. I Nr. 71/2013 (NR: GP XXIV RV 2193 AB 2226 S. 194. BR: AB 8934 S. 819.)
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