Suche

AK Analyse: Betriebskosten sind nicht gleich Betriebskosten!

AK will Klarheit bei Betriebskosten

Wien (OTS) – Bei den Betriebskosten herrscht ein rechtlicher Wirrwarr. Es gibt keine einheitliche gesetzliche Definition, zeigt eine AK Analyse. Die AK will hier Klarheit, damit MieterInnen ihre Miete vergleichen können und nicht von Kostenexplosionen überrascht werden. Betriebskosten müssen gänzlich einheitlich definiert werden. Zu-dem muss aus den Betriebskosten raus, was raus gehört – Grundsteuer, Verwaltungskosten und Versicherung sollen nicht weiter auf MieterInnen überwälzt werden dürfen!

Betriebskosten sind ein Teil der monatlichen Miete. Gewöhnlich erfolgt die Aufteilung der Betriebskosten des Hauses auf die einzelnen Wohnungen je nach deren Nutzfläche, also der Wohnungsgröße.

In unterschiedlichen Mietverhältnissen kann je nach Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes unter Betriebskosten unterschiedliches verstanden werden. Daher zahlen manche MieterInnen laut ihrem Vertrag erheblich mehr Kosten als andere MieterInnen, bei denen das krass rechtswidrig wäre. Es gibt nämlich keine einheitliche gesetzliche Definition für alle Mietverhältnisse, was Betriebskosten sind. Lediglich für Altbaumieten (und für manche geförderten Neubaumieten) gibt es im Mietrechtsgesetz Vorschriften. „Tatsächlich ist es oft unklar, was Betriebskosten sind und was nicht. Dieser rechtliche Dschungel gehört beseitigt“, fordert AK Wohnrechtsexperte Walter Rosifka. „Es muss eine einheitliche Definition her.“

Und selbst im Mietrechtsgesetz ist der Begriff unscharf definiert, weil zu dem im Ge-setz aufgezählten Betriebskosten noch zusätzlich die „öffentlichen Abgaben, die von der Liegenschaft zu entrichten sind“ und die „besonderen Aufwendungen“ genannt sind. Un-klare Definitionen und Abgrenzungen bei Hausverwaltung und Hausbetreuung führen weiters dazu, dass MieterInnen zu recht das Gefühl haben, doppelt zu zahlen und keine Leistung zu erhalten. „Das Mietrechtsgesetz bietet also auch keine klare Basis, Aufwendungen immer eindeutig den Betriebskosten zuzuordnen“, kritisiert Rosifka.

Die AK verlangt daher:

+ Einheitlich definiert: Es muss eine einheitliche gesetzliche Definition von Betriebskosten für alle Mietverhältnisse her.

+ Gebrauchskosten als Betriebskosten: Nur die Gebrauchskosten sollen gesetzliche Betriebskosten sein. Also nur die Kosten, die durch die Nutzung unmittelbar von BewohnerInnen verursacht werden, etwa Abwasserentsorgung, Wasserversorgung, Müllabfuhr, Energie, Hausreinigung.

+ Weg mit Grundsteuer, Verwaltung & Versicherung: Aus den Betriebskosten muss raus, was raus gehört: Grundsteuer, Verwaltung und Versicherung sind VermieterInnensache. MieterInnen sollen nur Kosten zahlen, die sie unmittelbar verursachen. Das muss im Mietrechtsgesetz geändert werden. Ausnahmen dort, wo die Mieten nur kostendeckend sind oder nicht höher als fünf Euro pro Quadratmeter.

+ Irreführende monatliche Vorschreibungen bekämpfen:
VerwalterIn-nen/VermieterInnen, die fahrlässig oder wissentlich zu niedrige Betriebskosten-Akonti einheben und den MieterInnen so enorme Nachzahlungen bescheren, sollten jeden Anspruch auf Nachzahlungen aus Betriebskostenjahresabrechnungen verlieren und Anhebungen der Akonti über der Inflation hinaus nicht vornehmen dürfen.

+ Besserer Schutz einzelner WohnungseigentümerInnen: Bei unkorrekter Abrech-nung des Verwalters sollen die Betriebskosten auch über Antrag einer/s einzelnen Eigentümerin/s dahingehend gerichtlich geprüft werden können, ob die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit eingehalten wurden.

(Forts.)

Rückfragen & Kontakt:

Arbeiterkammer Wien
Doris Strecker
(+43-1) 501 65-12677, mobil: (+43) 664 845 41 52
doris.strecker@akwien.at
http://wien.arbeiterkammer.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | AKW0001

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

profilbild-manuel-mofidian

Videos

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Filter