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Ärztekammer-Klage gegen Lifebrain-Bewilligung abgewiesen

„Unbegründet“: Verwaltungsgericht Wien weist Ärztekammer-Klage gegen Lifebrain-Bewilligung als Krankenanstalt ab

Wien (OTS) – Das Verwaltungsgericht Wien hat die erste der Klagen, mit denen die Ärztekammer Wien seit Monaten gegen die Tätigkeit der Lifebrain Group als COVID-19 Labor vorgeht, als „unbegründet“ abgewiesen; eine Revision gegen das schriftlich ausgefertigte Urteil des Verwaltungsgerichts ist nicht zulässig. Im Mai 2021 hatte die Ärztekammer Wien Beschwerde gegen den von der MA 40 erlassenen Bescheid vom 22. April 2021 eingebracht. Mit diesem Bescheid erhielt das Lifebrain Labor die offizielle Bewilligung seitens der Stadt Wien als Krankenanstalt (selbstständiges Ambulatorium für Labor­diagnostik zur Durchführung von Tests und Analysen zum Nachweis von SARS-CoV-2-Erregern und Antikörpern). Mit der Abweisung der Klage ist die rechtskonforme Tätigkeit vom COVID-19 Labor bestätigt. Das Lifebrain Labor ist Analysepartner der Stadt Wien beim „Alles gurgelt!“ Projekt und hat in den letzten Monaten über 4,6 Mio. PCR-Gurgeltests analysiert.

Gut dass dieser Spuk nun langsam ein Ende hat“, kommentiert Lifebrain-Geschäftsführer Univ.Prof. Dr. Michael Havel das Urteil des Verwaltungsgerichts Wien. „Uns war von Anfang an klar, dass die reichlich durchsichtige Strategie der Ärztekammer Wien, mit einer Welle von Klagen das Lifebrain-Labor vom Markt zu drängen und damit Standespolitik für die bestehenden Labors zu betreiben, haltlos ist. Wir sind froh, dass wir nun bald in Ruhe unserer für die Gesundheit der Österreicherinnen und Österreichern extrem wichtigen Arbeit nachgehen können. Ich möchte diesen Anlass auch nützen und an die Ärztekammer Wien appellieren, ihre Klage-Strategie einzustellen und auch die anderen Klagen zurückzuziehen. Diese unbegründeten Klagen bewirken nur eines: Verunsicherung bei den Wienerinnen und Wienern. Dies ist unverantwortlich – regelmäßige PCR-Tests sind gerade angesichts der aktuellen Infektionszahlen von allergrößter Bedeutung. Die Ärztekammer Wien als verantwortungsvolle Standespolitik sollte die umfassende Teststrategie unterstützen und nicht durch Klagen stören.

Die Ärztekammer Wien hatte Beschwerde gegen den Bescheid der MA 40 eingebracht, mit der das Lifebrain-Labor am 22. April 2021 die Bewilligung als Krankenanstalt und damit als formell für alle Tests und Analysen zugelassenes Labor erhielt. PCR-Tests seien keine sozialversicherungsrechtlich erstattungsfähigen Leistungen; daher sei bei einer Bewilligung ein Bedarfsprüfungsverfahren durchzuführen. In ihrer Klage bestritt die Ärztekammer damit indirekt den Bedarf an der Durchführung von PCR-Tests.

Das Verwaltungsgericht Wien wies diese Argumentation als „unbegründet“ ab. Es handle sich bei der Analyse von PCR-Tests sowohl bei symptomatischen als auch bei asymptomatischen Personen um keine „sozialversicherungsrechtlich erstattungsfähige Leistung“. Eine Bedarfsprüfung sei damit nicht notwendig. Daher habe die Ärztekammer Wien kein Mitspracherecht im Bewilligungsverfahren. Die Beschwerde „war daher als unbegründet abzuweisen“ und der seitens der Stadt Wien erlassene Bescheid vollinhaltlich zu bestätigen.

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