6.700 österreichische Unternehmen von EU-Whistleblower-Richtlinie betroffen

Wien (OTS) – „Am 17. Dezember 2021 wird die EU-Whistleblower-Richtlinie direkt wirksam und alle Betriebe mit mehr als 50 Mitarbeitern müssen ein internes Hinweisgebersystem eingerichtet haben. Geschieht dies nicht, drohen Unternehmen hohe Strafen“, warnt Dr. Peter Wagesreiter, Rechtsanwalt und Partner bei HSP.law.

Wir haben mit WHISPER ein System geschaffen, das alle rechtlichen Anforderungen erfüllt und Hinweisgebern absolute Anonymität und Sicherheit bieten soll

Dr. Wagesreiter

Neben Betrieben betrifft die Richtlinie auch juristische Personen des öffentlichen Sektors wie Bund, Länder und Gemeinden. Sie alle müssen ein System zum Hinweisgeberschutz einrichten.

Diverse Skandale wurden durch Whistleblower in den vergangenen Jahren aufgedeckt – darunter etwa die Panama-Papers und der Abgasskandal. Doch auch wenn man primär von großen Skandalen und Missständen in großen Konzernen hört, kann es solche in jedem Unternehmen geben.

Gerade in kleineren Firmen ist das Aufdecken von Missständen schwierig und Arbeitnehmer gehen häufig große Risiken ein. Eine fristlose Kündigung oder Mobbing durch Kollegen und Vorgesetzte sind dann keine Seltenheit

Dr. Wagesreiter

Die neue Whistleblower-Richtlinie will nun Hinweisgebern, die Informationen über illegale oder schädliche Tätigkeiten publik machen, Schutz bieten.

Von der neuen Richtlinie profitieren jedoch nicht nur Angestellte, sondern auch die Unternehmen selbst. Denn „Whistleblower müssen in der Regel zunächst interne Meldekanäle nutzen, bevor sie externe Kanäle nutzen dürfen“, so Dr. Wagesreiter. „Damit können oft Missstände beseitigt werden, bevor sie an die Öffentlichkeit gelangen, und so werden Unternehmen vor einem Imageschaden bewahrt“, führt Dr. Wagesreiter weiter aus.

Für die Ausgestaltung eines internen Meldekanals für Whistleblower empfehlen Experten eine webbasierte Plattform, da auf einer solchen das Vertraulichkeitsgebot der Richtlinie sicher umgesetzt werden kann. „Als Anwaltskanzlei ist für HSP.law Vertraulichkeit das höchste Gut und unser tägliches Geschäft. Deswegen haben auch wir uns für eine solche Plattform entschieden, um mit WHISPER das bestmögliche Produkt zu schaffen“, erklärt Dr. Wagesreiter. Die weitere Vorgehensweise ist denkbar einfach. „Hinweisgeber öffnen die Plattform über ihren Webbrowser oder ihr Handy – es ist keine Registrierung oder der Download einer App erforderlich. Anschließend geben sie den Hinweis ein und haben ihren Teil damit bereits erfüllt.“, so Dr. Wagesreiter.

Bei WHISPER werden die eingegangenen Meldungen dann von einem Juristen und zertifizierten Compliance Officer geprüft. Wird ein Vergehen festgestellt, werden angemessene Schritte eingeleitet, die Geschäftsführung informiert und mit ihr gemeinsam eine Lösung erarbeitet. Der Hinweisgeber wird, so will es die Richtlinie, während des gesamten Vorgangs fristgerecht regelmäßig über den Stand der Dinge am Laufenden gehalten

Dr. Wagesreiter

Durch die Implementierung einer Hinweisgeber-Plattform wie WHISPER sind Unternehmen rechtlich auf der sicheren Seite und können dadurch nicht nur Strafen, sondern auch potenzielle Imageschäden abwenden. Darüber hinaus wird Mitarbeitern die Möglichkeit geboten, anonym und sicher Hinweise abzugeben. HSP.law unterstützt Unternehmen und juristische Personen gerne bei der Implementierung der Hinweisgeber-Plattform und steht jederzeit für Fragen zur Verfügung.

Dr. Peter Wagesreiter, LL.M. (UPenn)

Dr. Peter Wagesreiter, LL.M. (UPenn) studierte Rechtswissenschaften an der Universität Wien und der University of Pennsylvania. Peter Wagesreiter absolvierte außerdem im Zuge seiner Dissertation einen Forschungsaufenthalt an der renommierten Harvard University und ist als Rechtsanwalt in New York zugelassen. Seit 2002 ist er Partner bei HSP.law. Zu Peter Wagesreiters Spezialgebieten zählen Banken- und Finanzrecht, Corporate Governance & Compliance, Datenschutzrecht sowie Gesellschaftsrecht und M&A.

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