VKI: Gericht bestätigt irreführende Geschäftspraktik bei der Cyberport GmbH

Ein auf der Website beworbener Preisvorteil galt nur für Personen mit Wohnsitz in Deutschland Wien (OTS) – Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte die Cyberport GmbH, einen deutschen Onlinehändler, nach dem Lauterkeitsrecht geklagt. Der Unternehmer tritt am österreichischen Markt unter einer Website mit der Top-Level-Domain „at“ auf und bewarb ein Produkt mit „JETZT MIT 150 € CASHBACK“. […]

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