WKÖ-Kopf: Leichterer Zugang zu Neustartbonus unterstützt Erholung des Arbeitsmarktes

Mit 1. Dezember gibt es Änderungen beim Neustartbonus – damit wird Betrieben die (Wieder-)Einstellung von Mitarbeitern erleichtert

Wien (OTS) – „Schon bisher hat sich der Neustartbonus als wichtiges Instrument am Weg zurück in die Beschäftigung erwiesen, da es die Mobilität und Flexibilität der Beschäftigten unterstützt. Dass der Zugang zum Neustartbonus nun vereinfacht wird, erleichtert es den Unternehmen noch einmal, in einer schwierigen Zeit Arbeitskräfte aufzunehmen. Der Neustartbonus wird damit die Erholung des Arbeitsmarktes unterstützen“, begrüßt Karlheinz Kopf, Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), die ab heute geltenden Erleichterungen. „Vor allem für besonders von der Krise getroffene Unternehmen bedeuten die Neuerungen eine Unterstützung bei der Einstellung bzw. Wiedereinstellung von Mitarbeitern“, ergänzt Kopf.

So wird die Frist verkürzt, innerhalb derer die arbeitslose Person, die den Bonus beantragt, nicht beim selben Arbeitgeber beschäftigt gewesen sein darf (von drei Monate auf sechs Wochen). Aber auch dass die offene Stelle beim AMS gemeldet war, ist ab 1. Dezember nicht mehr Bedingung. Die WKÖ begrüßt die Adaption des Kombilohn-Modells als wichtigen Impuls, der die Erholung des Arbeitsmarktes, die betroffenen Beschäftigten direkt und auch die Betriebe unterstützt.

Beim Neustartbonus erhält die arbeitslose Person unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu Lohn oder Gehalt, wenn sie ein Dienstverhältnis von mindestens 20 Wochenstunden annimmt, das im Verhältnis zu ihrem Dienstverhältnis vor der Arbeitslosigkeit geringer entlohnt ist, etwa weil es in Teilzeit ist. „Zusammen mit anderen Kriseninstrumenten wie vor allem der Kurzarbeit wird der Neustartbonus dazu beitragen, auch am Arbeitsmarkt die Krise erfolgreich zu bewältigen“, so Kopf abschließend. (PWK589/DFS)

Rückfragen & Kontakt:

Markus Kirchschlager, Msc
Wirtschaftskammer Österreich
Sprecher des Generalsekretärs
T 0590900 4462
markus.kirchschlager@wko.at

Aktuelle News aus der Wirtschaft für die Wirtschaft – http://news.wko.at/oe

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | PWK0002

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

CHG_logo_250
stefan-humer-profilbild

Videos

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Filter