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Zuwanderung

Im globalen Kontext, die Handlung, in einem Staat anzukommen mit der Absicht, dort länger als ein Jahr zu bleiben. Im EU-Kontext, die Handlung, durch die eine Person ihren üblichen Aufenthaltsort für einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten bzw. von voraussichtlich mindestens zwölf Monaten in das Hoheitsgebiet eines EU-Mitgliedstaats verlegt, nachdem sie zuvor ihren üblichen Aufenthaltsort in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder einem Drittstaat hatte.

Synonym(e)

  • Einwanderung
  •  Immigration

Oberbegriff(e)

  • Migration

Unterbegriff(e)

  • EU-Zuwanderungsportal

Verwandte(r) Begriff(e)

  • Abwanderung
  • Zuwanderer

Quelle

  • Globaler Kontext: UN Recommendations on Statistics of International Migration (nicht auf Deutsch verfügbar) EU-Kontext: Art.2(b) und (f) der Verordnung (EG) Nr. (862/2007/ EG (Migrationsstatistik-Verordnung)
  • Dieses EMN-Glossar wurde vom Europäischen Migrationsnetzwerk (EMN) erstellt. Die Europäische Kommission und die nationalen Kontaktpunkte, aus denen sich das EMN zusammensetzt, lehnen jegliche Verantwortung oder Haftung im Hinblick auf den Gebrauch der Informationen, die im Glossar enthalten sind, ab. Dies gilt auch für die Inhalte der angegebenen Webseiten.
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