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Zusammenführender

Im globalen Kontext, eine natürliche oder juristische Person, die sich im Namen eines anderen, einer (rechtlichen, finanziellen oder persönlichen) Vereinbarung, Versprechung oder Verpfändung verpflichtet. Im EU-Kontext der Familienzusammenführung, ein sich rechtmäßig in einem EU-Mitgliedstaat aufhaltender Drittstaatsangehöriger, der oder dessen Familienangehörige einen Antrag auf Familienzusammenführung mit ihm stellt bzw. stellen.

Verwandte(r) Begriff(e)

  • Familienmitglied
  • zuzugberechtigter Familienangehöriger

Verwendungshinweis(e)

  • Gemäß dieser Vorstellung hat jeder das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen, sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände. (Art. 25 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte)

Quelle

  • Globaler Kontext: vom EMN entwickelt EU-Kontext: Art. 2(c) der Richtlinie 2003/86/EG des Rates (Richtlinie zur Familienzusammenführung)
  • Dieses EMN-Glossar wurde vom Europäischen Migrationsnetzwerk (EMN) erstellt. Die Europäische Kommission und die nationalen Kontaktpunkte, aus denen sich das EMN zusammensetzt, lehnen jegliche Verantwortung oder Haftung im Hinblick auf den Gebrauch der Informationen, die im Glossar enthalten sind, ab. Dies gilt auch für die Inhalte der angegebenen Webseiten.
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