Suche

Werbeabgabe

Die Werbeabgabe ist eine existierende Steuer in Höhe von fünf Prozent auf entgeltliche Werbeleistungen durch Dritte. Eigenwerbung ist nur teilweise abgabefrei; das Finanzministerium hat die Abgabepflicht in verschiedensten Bereichen erlassen und in anderen wiederum aufgehoben. Steuerschuldner ist der Werbeleister, der die Werbemaßnahme durchführt. Die Einnahmen durch die Werbeabgabe betragen seit 2004 etwa 100 Millionen Euro pro Jahr.

Der Ursprung der Steuer ist die Ankündigungsabgabe aus dem Jahre 1927, die auf fünf Jahre beschränkt war. Sie existierte aber auch noch in der zweiten Republik und betrug meist zehn Prozent, vereinzelt aber auch 30 %. Die Abgabe war Länder- und Gemeindesache und der Steuersatz uneinheitlich, oft war sie auch nur auf die größeren Städte beschränkt. Tirol verzichtet auf die Abgabe ganz. Die verteilten Kompetenzen auf Gemeinden und Länder sorgten für Doppelbesteuerungen und Steuerwettbewerbe. Die Regelung, dass die Werbeleistenden an ihrem Firmenstandort die Abgabe zu entrichten hatten, führte dazu, dass viele Wiener Verlage formell ins Umland flüchteten um der Abgabe zu entgehen. Die NEWS-Gruppe verweigerte in Wien die Zahlung ab November 1999 sogar, um eine rechtliche Prüfung zu erzwingen, zu der es aber nicht mehr kam, da das Bundesgesetz gültig wurde. Der ORF, der in Wien abgabepflichtig war, wurde ab 1994 auch von Vorarlberg zur Teilzahlung verpflichtet. Die ORF Werbung zog kurzerhand nach St. Pölten, wo aber wenig später auch die Abgabe eingeführt wurde. Die Stadt Wien versuchte diesem 1998 mit dem Studioprinzip entgegenzuwirken, wonach der Standort des Sendestudios ausschlaggebend ist.

Im Dezember 1998 fand der VerfassungsgerichtshofVerfassungsgerichtshofs vom 17. Dezember 1998, G 15/98, V 9/98, dass die Ankündigungsabgabe für elektronische Medien nach der Anzahl der Empfänger in den einzelnen Gemeinden gezahlt werden müsse, die Abgabe wäre für die Abgabepflichtigen damit chaotischer geworden. Als Reaktion hierauf wurde zum 1. Juni 2000 das bundesweite Werbeabgabegesetz gültig, mit dem die Abgabe zwar auf 5 % sank, aber bundesweit ausgeweitet wurde.

Literatur & Quellen

http://de.wikipedia.org/wiki/Werbeabgabe 11.12.2014

Weblinks

  • http://www.fachverbandwerbung.at/de-service-werbeabgabe.shtml Der Fachverband Werbung zur Abgabe

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

stefan-humer-profilbild

Videos

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Filter