Würde jede Gewinnausschüttung einer Kapitalgesellschaft (Tochtergesellschaft) an eine beteiligte Muttergesellschaft eine Steuerpflicht auslösen, würden Gewinnausschüttungen im Konzern zu einer Mehrfachbesteuerung führen, der Gewinn würde großteils wegbesteuert werden. Die Bildung von Konzernen wäre aus steuerlichen Gründen nicht möglich. Aus diesem Grund werden Beteiligungserträge bei der Muttergesellschaft steuerfrei gestellt.
Quellen
Doralt, Steuerrecht 2020, Tz 211