Wandel des Rechtsstaates

In der Ära des Konstitutionalismus begann in Österreich die Entwicklung vom Gesetzes- zum Rechtsstaat. Dies passierte vorallem durch eine Bindung bzw. Kontrolle der Verwaltung. Wichtig war das StGG der allgemeinen Rechte der Staatsbürger 1867 durch den Katalog liberaler Freiheitsrechte. Es kam zur Einführung der Ministerverantwortlichkeit, Behörden konnten Verordnungen nur Aufgrund der Gesetze erlassen Legalitätsprinzip, Gerichte konnten die Gültigkeit von Verordnungen prüfen. 1920 wurde der Rechtsstaat in Österreich ausgebaut. Neben de Verwaltung wurde auch der Gesetzgeber der Bindung an die Gesetze unterworfen.

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paul-kessler

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