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- Ratgeber
- Europarecht
- Vertrag von Nizza
- Unterzeichnung: 26. Februar 2001
- Inkrafttreten: 1. Februar 2003
Ziel: Eine Reform der EU-Institutionen, damit die EU auch nach ihrer Erweiterung auf 25 Mitgliedstaaten ihre Aufgaben wirksam erfüllen konnte.
Wichtigste Neuerungen: Bestimmungen über eine geänderte Zusammensetzung der Kommission und eine neue Stimmengewichtung im Rat.
Mit Vertrag von Nizza, werden die Ergebnisse der 10-monatigen Regierungskonferenz zur institutionellen Vorbereitung der EU auf die Erweiterung bezeichnet, welche am 11.12.2000 abgeschlossen wurde. Der Vertrag wurde Ende Februar 2001 unterzeichnet und ist nach Ratifikation durch alle Mitgliedsländer am 1.2.2003 in Kraft getreten.
Der Vertrag von Nizza ändert den EU-Vertrag und den EG-Vertrag.