Sie sind hier:
- Ratgeber
- Strafrecht & Strafprozessrecht
- Strafrecht
- Verfolgungszwang
Von Verfolgungszwang spricht man, wenn die Strafverfolgungsbehörden aufgrund des Legalitätsprinzips verpflichtet sind, ihr angezeigte oder bekannt gewordene Straftaten von Amts wegen zu verfolgen.
In Österreich obliegt die Leitung des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft.