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In der Betriebswirtschaftslehre beschreibt das Uno-actu-Prinzip (von lat. Uno: eins, eine, einer (einig) actus, actūs m.: Handlung, unō actū: in einer [einzigen] Unternehmung; auch fälschlich bezeichnet als Uno-acto-Prinzip) ein wesentliches Merkmal, mit dem sich eine Dienstleistung von einer Sachleistung abgrenzen lässt: Produktion und Konsum fallen zeitlich zusammen. Die Dienstleistung ist daher in der Regel nicht konservierbar.