Umsatzschwellen

Umsatzschwellen sind ein Begriff aus dem Kartellrecht. Diese bestimmen, ab welcher Größe eine Transaktion der Fusionskontrolle unterliegt und daher vor Vollzug von der Bundeswettbewerbsbehörde freizugeben ist.

Anders als das Kartellverbot trifft die Fusionskontrolle daher Vorgänge unter Beteiligung großer Unternehmen.

Liegt ein Vollerwerb unterhalb der Umsatzschwellen, hat die Bundeswettbewerbsbehörde fusionskontrollrechtlich keine Zuständigkeit, egal was dieser Unternehmenskauf im Markt anrichtet.

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paul-kessler

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