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1865, Es kam zur Einleitung der Verhandlungen mit den Ungarn, da die Reichsverfassung 1861 keine annehmbare Lösung für die Ungarn bietete. Sie beschickten den Reichsrat nicht. Da Verhandlungen unausweichlich waren, hebt der Kaiser das „Grundgesetz über die Reichsvertretung“ auf nicht die gesamte Reichsverfassung 1861, um alleine verhandeln zu können. Das Ziel war eine Neugestaltung des verfassungsrechtlichen Statuts der ungarischen Länder.