Nach dem E-Government Gesetz hat ein ausgedrucktes elektronisches Dokument einer Behörde die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde, wenn es mit einer Amtssignatur versehen ist. Im Signaturblock der Amtssignatur wird ein Hinweis zur Prüfung gegeben, dies kann je nach Behörde unterschiedlich umgesetzt sein.
Siehe auch
Quellen
- https://www.buergerkarte.at/glossar.html, abgerufen am 17.03.2020