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schutzbedürftige Person

Minderjährige, unbegleitete Minderjährige, Behinderte, ältere Menschen, Schwangere, Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, Opfer des Menschenhandels, Personen mit schweren körperlichen Erkrankungen, Personen mit psychischen Störungen und Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben, wie z. B. Opfer weiblicher Genitalverstümmelung.

Unterbegriff(e)

  • Antragsteller mit besonderen Bedürfnissen bei der Aufnahme

Verwandte(r) Begriff(e)

  • Folter
  • identifiziertes Opfer von Menschenhandel
  • unbegleiteter Minderjähriger
  • vermutetes Opfer von Menschenhandel

Verwendungshinweis(e)

  1. Richtlinie 2011/36/EU (Menschenhandelrichtlinie) [http:// eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32011L0036] definiert eine „Position der Schutzbedürftigkeit“ als „eine Situation, in der die betreffende Person keine wirkliche oder für sie annehmbare andere Möglichkeit hat, als sich dem Missbrauch zu beugen“.
  2. Einige Richtlinien benutzen engere Definition wie z.B. die Richtlinie 2008/115/EG (Rückführungsrichtlinie) [http://eur-lex. europa.eu/legal-content/EN/ALL/?uri=CELEX:32008L0115] in ihrem Art. 3 (9).

Quelle

  • Art. 21 der Richtlinie 2013/33/EU (Neufassung der Aufnahmerichtlinie)
  • Dieses EMN-Glossar wurde vom Europäischen Migrationsnetzwerk (EMN) erstellt. Die Europäische Kommission und die nationalen Kontaktpunkte, aus denen sich das EMN zusammensetzt, lehnen jegliche Verantwortung oder Haftung im Hinblick auf den Gebrauch der Informationen, die im Glossar enthalten sind, ab. Dies gilt auch für die Inhalte der angegebenen Webseiten.
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