Die Qualifizierte Signatur ist die höchste Qualitätsstufe einer elektronischen Signatur. Gemäß Art 25 Abs. 2 eIDAS-VO iVm § 4 Abs. 1 erster Satz SVG einer handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt.
Quellen
- https://www.buergerkarte.at/glossar.html, abgerufen am 17.03.2020