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Pragmatisierung

Die Pragmatisierung ist ein Begriff aus dem österreichischen Beamtendienstrecht und bezeichnet die Begründung eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses zu einer Gebietskörperschaft Bund, Land oder Gemeinde. Das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis ist zunächst provisorisch, was bedeutet, dass es kündbar ist, wenn sich der BeamterBeamte nicht bewähren sollte. Die sogenannte Definitivstellung, also die Unkündbarkeit, des Beamten tritt je nach Dienstrecht des jeweiligen Bundeslandes oder des Bundes ex lege durch Zeitablauf oder durch einen weiteren Rechtsakt dienstrechtlicher Bescheid ein. Die Pragmatisierung ist ein in Österreich sehr geläufiger Begriff, der in der öffentlichen politischen Diskussion häufig Verwendung findet. In den letzten Jahren wird von der Möglichkeit zur Pragmatisierung öffentlich Bediensteter vor allem von Seiten des Bundes deutlich weniger Gebrauch gemacht. Das Bundesland Vorarlberg hat die Möglichkeit der Pragmatisierung für neu eintretende Bedienstete abgeschafft.

Quellen & Einzelnachweise

http://de.wikipedia.org/wiki/Pragmatisierung 16.12.2014

 

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

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