Praeter legem ist ein lateinischer Ausdruck aus der juristischen Methodenlehre. Gemeint ist eine Rechtsfindung, die nicht unmittelbar im Gesetzestext steht, dem Gesetz aber auch nicht widerspricht. Es geht also um Lösungen, die das Gesetz ergänzen, wenn der Wortlaut den Fall nicht vollständig erfasst.
Der Begriff wird vor allem verwendet, um die Grenze zwischen Auslegung, Lückenfüllung und unzulässiger Rechtsfortbildung zu beschreiben. Für Laien ist die einfachste Merkhilfe:
- secundum legem: im Einklang mit dem Gesetz,
- praeter legem: über den ausdrücklichen Gesetzeswortlaut hinaus, aber noch gesetzesverträglich,
- contra legem: gegen das Gesetz.
Was bedeutet das in der Praxis?
Nicht jeder Lebenssachverhalt ist im Gesetz bis ins Detail geregelt. Gerichte und Behörden müssen daher mit den anerkannten Methoden des österreichischen Rechts arbeiten. Ausgangspunkt sind im Zivilrecht besonders § 6 ABGB und § 7 ABGB. § 6 ABGB betrifft die Auslegung nach Wortlaut und Zusammenhang, § 7 ABGB die Entscheidung nach ähnlichen Vorschriften und nach den Grundsätzen der Rechtsordnung, wenn ein Fall im Gesetz nicht ausdrücklich entschieden ist.
Praeter legem ist deshalb vor allem bei Gesetzeslücken relevant. Liegt eine echte Lücke vor, kann das Recht ergänzend fortgebildet werden, etwa durch Analogie. Das ist aber nur zulässig, wenn die Lösung mit der gesetzlichen Wertung vereinbar bleibt.
Abgrenzung zur bloßen Auslegung
Eine normale Gesetzesauslegung bleibt innerhalb des noch vertretbaren Wortsinns. Dabei werden Wortlaut, Systematik und Zweck einer Norm herangezogen. Von praeter legem spricht man meist erst dann, wenn die Lösung nicht mehr direkt aus dem Text ableitbar ist, aber aus dem Gesetz und seiner Wertung noch nachvollziehbar entwickelt werden kann.
Ein typischer Anwendungsbereich ist die Lückenfüllung durch Analogie. Dabei wird eine Regel auf einen ähnlichen, nicht ausdrücklich geregelten Fall übertragen. Voraussetzung ist, dass die nicht geregelte Situation in ihrer rechtlichen Wertung ausreichend vergleichbar ist.
Nicht zulässig ist dagegen eine Lösung, die den klaren gesetzlichen Befehl verdrängt oder umkehrt. Dann wäre die Rechtsfindung contra legem.
Grenzen im österreichischen Recht
Auch wenn der Begriff aus der Methodenlehre stammt, ist er rechtlich nicht grenzenlos. In Österreich gilt besonders im öffentlichen Recht der Legalitätsgrundsatz. Nach Art. 18 Abs. 1 B-VG darf die gesamte staatliche Verwaltung nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden. Für Verordnungen verlangt Art. 18 Abs. 2 B-VG eine gesetzliche Grundlage.
Deshalb ist im öffentlichen Recht besondere Vorsicht geboten. Verwaltung und Verordnungsgeber dürfen keine eigenständigen Regelungen schaffen, wenn dafür keine ausreichende gesetzliche Grundlage besteht. Der Verfassungsgerichtshof hat in seiner Rechtsprechung deutlich gemacht, dass Art. 18 B-VG ein selbständiges gesetzänderndes Verordnungsrecht ausschließt. Das zeigt: Praeter-legem-Überlegungen sind methodisch denkbar, dürfen aber die Bindung an das Gesetz nicht aufheben.
Auch die Rechtsprechung betont, dass richterliche Rechtsfortbildung contra legem ausgeschlossen ist. Die Grenze verläuft dort, wo eine Ergänzung nicht mehr aus der Rechtsordnung entwickelt werden kann, sondern an die Stelle des Gesetzgebers treten würde.
Warum der Begriff oft missverstanden wird
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird praeter legem manchmal ungenau mit „am Gesetz vorbei“ wiedergegeben. Das ist missverständlich. Gemeint ist nicht Willkür und auch nicht ein Ignorieren des Gesetzes. Richtiger ist: über den geregelten Fall hinaus, aber noch innerhalb der gesetzlichen Ordnung.
Der Begriff ist daher nicht bloß ein Schlagwort, sondern Teil der Frage, wie Jus mit unvollständigen Gesetzen umgeht. Gerade deshalb wird er meist nicht isoliert, sondern zusammen mit Auslegung, Analogie und Gesetzeslücke behandelt.
Wo der Begriff im Studium und in der Praxis vorkommt
Im Jus-Studium begegnet praeter legem vor allem in der Methodenlehre, also bei der Frage, wie Rechtsnormen richtig verstanden und angewendet werden. In der Praxis taucht der Ausdruck eher in wissenschaftlichen Texten, Entscheidungen oder methodischen Begründungen auf als im Alltagsgebrauch.
Wichtig ist vor allem die Funktion des Begriffs: Er hilft zu erklären, warum eine Lösung trotz fehlender ausdrücklicher Norm noch rechtlich vertretbar sein kann oder warum sie gerade nicht mehr zulässig ist.
Zusammengefasst
Praeter legem beschreibt im österreichischen Recht eine Rechtsfindung über den ausdrücklichen Gesetzestext hinaus, die dem Gesetz nicht widerspricht. Der Begriff spielt besonders bei Gesetzeslücken und bei der Analogie eine Rolle. Maßgeblich bleiben aber immer die gesetzlichen Wertungen und im öffentlichen Recht die Bindung an den Legalitätsgrundsatz. Wer von praeter legem spricht, meint daher keine freie Rechtssetzung, sondern eine methodisch begründete Ergänzung innerhalb der österreichischen Rechtsordnung.
Quellen
- § 6 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB), RIS.
- § 7 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB), RIS.
- Art. 18 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), RIS.
- VfGH 19.06.1948, V 1/48, RIS.
- OGH RS0008811, RIS.
- Johannes Kehrer, Gesetzeskonforme Methodik. Zur Bedeutung der §§ 6, 7 ABGB für die privatrechtliche Methodenlehre, Verlag Österreich, 2013.
- Michael Binder, Methoden der Rechtsfindung im Arbeitsrecht, MANZ, 2024.





