Als Navigationsakte werden historische englische Vorschriften bezeichnet, mit denen England seinen Seehandel und seine eigene Handelsflotte schützen wollte. Es handelt sich daher nicht um einen Begriff oder ein Gesetz des österreichischen Rechts.
Was regelte die Navigationsakte?
Die englischen Navigation Laws entstanden ab der Mitte des 17. Jahrhunderts. Eine zentrale Regelung wurde 1651 beschlossen. Waren aus anderen Ländern durften grundsätzlich nur mit englischen Schiffen oder mit Schiffen des jeweiligen Herkunftslandes nach England gebracht werden.
Damit sollte vor allem verhindert werden, dass ausländische Händler den Transport englischer Importe kontrollierten. Die Regelungen richteten sich insbesondere gegen die damals starke niederländische Handelsflotte. Später wurden sie auf den Handel mit den englischen Kolonien ausgeweitet.
Die Navigationsakte war somit weniger ein Gesetz über die sichere Führung von Schiffen als vielmehr ein Instrument der Handels- und Wirtschaftspolitik. Im 19. Jahrhundert wurden die Beschränkungen schrittweise aufgehoben.
Gibt es eine Navigationsakte in Österreich?
Nein. Im österreichischen Recht gibt es weder eine Navigationsakte noch ein unmittelbar vergleichbares Gesetz. Der Begriff hat in Österreich lediglich historische Bedeutung.
Die Schifffahrt auf österreichischen Binnengewässern wird vor allem durch das Schifffahrtsgesetz (SchFG) geregelt. Sein vollständiger Titel lautet „Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt“. Das Gesetz enthält unter anderem Vorschriften über die Sicherheit und Ordnung der Schifffahrt, den Betrieb von Schiffen, Schifffahrtsanlagen, Konzessionen, die Zulassung von Fahrzeugen und die erforderlichen Berechtigungen zur Schiffsführung.
Welche Vorschriften gelten für österreichische Schiffe auf See?
Für österreichische Jachten auf See ist insbesondere das Seeschifffahrtsgesetz (SeeSchFG) relevant. Es enthält etwa Vorschriften über die Zulassung zur Seeschifffahrt, die Führung der österreichischen Flagge und die Ausstellung des Seebriefs.
Auch wenn Österreich keinen Zugang zum Meer hat, können Jachten unter österreichischer Flagge geführt werden. Die österreichischen Vorschriften zur Seeschifffahrt sind jedoch kein Gegenstück zu den historischen englischen Navigationsgesetzen.
Zusammenfassung
Die Navigationsakte bezeichnet historische englische Handels- und Schifffahrtsvorschriften. Im österreichischen Recht gibt es keine Navigationsakte und kein unmittelbar entsprechendes Gesetz. Für die Binnenschifffahrt gilt in Österreich insbesondere das Schifffahrtsgesetz, für österreichische Jachten auf See das Seeschifffahrtsgesetz.





