Muss ich ein eigenes Verarbeitungsverzeichnis für Deutschland führen?

Nein. Aufgrund des Territorialitätsprinzips gilt für Unternehmen, die eine Niederlassung in Österreich haben das österreichische Datenschutzgesetz sowie die DSGVO. Ein Verarbeitungsverzeichnis muss in Ihrem Fall nur am Ort Ihrer Niederlassung – also in Österreich – geführt werden.

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