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Maigesetze (Österreich-Ungarn)

Kaiser Franz Joseph I. setzte am 25. Mai 1868 drei Kirchengesetze in Kraft, welche Bestimmungen des Konkordats vom 18. August 1855 einengten. Sie waren das Ergebnis des Drängens deutschnationaler Abgeordneter und vom Reichsrat in Österreich angenommen worden. Kernpunkte waren

  • Weltliche Gerichte wurden zuständig für die Ehegerichtsbarkeit.
  • Das Unterrichts- und Erziehungswesen wurde unter die Leitung des Staates gestellt.
  • Jeder Staatsbürger ab dem 14. Lebensjahr durfte sein Religionsbekenntnis frei wählen.

In einem Hirtenbrief rief Bischof Franz Joseph Rudigier zum Widerstand gegen diese Maigesetze auf. Als er später dem Gericht vorgeführt wurde, kam es erstmals zu öffentlichen Demonstrationen der katholischen Bevölkerung. Der Bischof wurde zu einer Haftstrafe verurteilt, vom Kaiser aber begnadigt.

Die Dogmatisierung der Unfehlbarkeit des Papstes in Glaubensfragen war 1870 der Vorwand für die Kündigung des Konkordats durch die Regierung. Kaiser Franz Joseph konnte jedoch einen offenen Kulturkampf verhindern. 1874 wurden vier neue Kirchengesetze erlassen, welche eine gemäßigte Linie umsetzten.

 

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