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Die Lex rei sitae Latein lat. Recht der belegenen Sache bezeichnet das Recht des Ortes, an dem sich eine Sache aktuell und physisch befindet. So wird z. B. im Internationales Privatrecht internationalen Privatrecht oft auf die Lage eines Grundstückes abgestellt, um zu ermitteln, nach welchem Recht dieses zu behandeln ist. Dies ist in § 31 IPR-Gesetz geregelt.
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Lex_rei_sitae
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