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Lex Papia

Die Lex Papia lat. das Papische Gesetz oder Gesetz des Papius, auch ”lex Papia de civitate” Gesetz des Papius über das Bürgerrecht oder ”lex Papia de peregrinis exterminandis” Gesetz des Papius über die auszuweisenden Fremden aus dem Jahre 65 v. Chr., benannt nach dem Urheber des Gesetzes, einem sonst nicht bekannten Gaius Papius, Volkstribun 65 v. Chr., nicht identisch mit dem Urheber der lex Papia über die Auslosung der Vestalinnen Gellius 1, 12, 11 f. oder der lex Papia über die Erbansprüche der Patrone Gaius 3,42.

Das Gesetz schafft die Möglichkeit, einem peregrinus einem Bürgerschaftsfremden, d. h. einem Freien ohne Bürgerrecht  die verliehene civitas das römische Bürgerrecht wieder zu entziehen und diesen auszuweisen, wenn er sie unrechtmäßig erworben oder erschlichen hat.

Cicero erwähnt und kritisiert das Gesetz: ”… ceteri non modo post civitatem datam, sed etiam post legem Papiam aliquo modo in eorum municipiorum tabulas inrepserunt … einige haben sich nicht nur nach dem verliehenen Bürgerrecht, sondern auch nach der lex Papia auf irgendeine Weise in Bürgerlisten tabulae dieser Munizipien gemeint sind griechische Städte in Süditalien eingeschlichen” Archias 10 ”… male etiam, qui peregrinos urbibus uti prohibent eosque exterminant, ut Pennus apud patres nostros, Papius nuper … schlecht auch, wer Fremden untersagt in Städten zu verkehren und sie verbannt, wie Pennus bei unseren Vorfahren, Papius neulich” De officiis 3,11,47.

Quellen

http://de.wikipedia.org/wiki/Lex_Papia 10.12.2014

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

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