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Leges Liciniae Sextiae

Die Leges Liciniae Sextiae lateinisch „Gesetze des Licinius und des Sextius“ sind die von den Volkstribunen Gaius Licinius Stolo und Lucius Sextius Lateranus 367 v. Chr. beantragten Gesetze, die, neben einem Ackergesetz, die wichtigsten, entscheidenden Bestimmungen für die Entwicklung der Staatsverfassung der römischen Republik enthielten: an der Spitze des Staates stehen zwei Konsuln, von denen nun einer Plebejer sein konnte, unter ihnen für die Rechtsprechung zuständig ein Prätor, dazu zwei aediles curules.

Literatur

  • Jochen Bleicken: ”Die Verfassung der Römischen Republik”. Schöningh, 7., völlig überarbeitete Auflage, Paderborn 1995 UTB 460, S. 105ff.
  • Karl-Joachim Hölkeskamp: ”Die Entstehung der Nobilität. Studien zur sozialen und politischen Geschichte der Römischen Republik im 4. Jhdt. v. Chr.”, Stuttgart 1987, S. 23ff.

Quellen

http://de.wikipedia.org/wiki/Leges Liciniae Sextiae 10.12.2014

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Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

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