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Kurator

Das Wort Kurator stammt ab vom lateinischen Wort curator „Pfleger“, „Vertreter“ oder „Vormund“ sowie von curare „Sorge tragen“, „sorgen um“. Das verwandte Wort Kuratorium ein Kurator ist das Mitglied eines Kuratoriums kann auch eine Aufsichtsbehörde, einen Verwaltungsrat, einen Hochschulrat oder i. d. R. einen Stiftungsrat bezeichnen.

Bedeutungen

  • In Stiftungen reichen die Aufgaben der Kuratoren in unterschiedlichen Ausprägungen von einer rein beratenden Tätigkeit, z. B. für den Vorstand oder die Geschäftsführung, bis hin zur Genehmigung des Stiftungshaushalts, der Kontrolle der Stiftungstätigkeit und der Wahl von Vorstand oder Geschäftsführung.
  • Im Stiftungsrat ist jedes einzelne Mitglied ein Kurator.
  • Nach ”Bürgerliches Recht|bürgerlichem Recht” ist ein Kurator oder Sachwalter ein gerichtlich bestellter Aufseher für eine natürliche oder juristische Person, die nicht vertreten ist. Eine natürliche Person kann ein Kind oder ein geistig behinderter Mensch sein, dann spricht man von einem Vormund oder Pflegschaft Pfleger. Eine juristische Person ist etwa eine Stiftung oder ein Verein.
  • Im ”Hochschulrecht” ist ein Kurator der Vertreter des Ministers vor Ort an Universitäten; derartige „Kuratorialverfassungen“ sind heute im Universitätsbereich nicht mehr üblich.
  • Curator rei publicae, außerordentlicher Amtsträger im Römischen Reich

Siehe auch

http://de.wikipedia.org/wiki/Curator 25.11.2014

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

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