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Kumulationsprinzip

Das Kumulationsprinzip ist ein Rechtsbegriff aus der strafrechtlichen Konkurrenzlehre. Es besagt, dass bei Begehung mehrerer Taten die einzelnen Strafen addiert kumuliert werden ”tot poenae quot delicta”, was im Einzelfall zu sehr hohen Gesamtsanktionen führen kann.

Das Kumulationsprinzip gilt etwa im Verwaltungsstrafrecht.
Hat jemand durch verschiedene selbstständige Taten mehrere Verwaltungsübertretungen begangen oder fällt eine Tat unter mehrere einander nicht ausschließende Strafdrohungen, so sind die Strafrecht Strafen nebeneinander zu verhängen.

Kanonisches Recht

Außerdem gilt das Kumulationsprinzip im Kanonisches Recht|kanonischen Recht. Bei Tatstrafen ist die Geltung ausnahmslos, bei Spruchstrafen gestattet c. 1344 eine nach klugem Ermessen ausgeübte Minderung.

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