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kombinierte Erlaubnis

Ein von den Behörden eines EU–Mitgliedstaats ausgestellter Aufenthaltstitel nach einem einheitlichen Antragsverfahren, der es einem Drittstaatsangehörigen gestattet, sich rechtmäßig im Hoheitsgebiet dieses EU-Mitgliedstaats zu Arbeitszwecken aufzuhalten.

Oberbegriff(e)

  • Aufenthaltstitel

Verwandte(r) Begriff(e)

  • einheitliches Antragsverfahren

Verwendungshinweis(e)

  • Eine kombinierte Erlaubnis ist ein kombinierter Titel, der sowohl eine Aufenthalts- als auch Arbeitserlaubnis umfasst, die in einem einzigen Vewaltungsakt erteilt wurde und die auf gemeinsamen Rechten für Arbeiter aus Drittländern, die sich legal in einem EU-Mitgliedstaat aufhalten, beruht.

Quelle

  • Abgeleitet vom EMN anhand von Art. 2(c) der Richtlinie 2011/98/ EU (Richtlinie über einen einheitlichen Aufenthaltstitel)
  • Dieses EMN-Glossar wurde vom Europäischen Migrationsnetzwerk (EMN) erstellt. Die Europäische Kommission und die nationalen Kontaktpunkte, aus denen sich das EMN zusammensetzt, lehnen jegliche Verantwortung oder Haftung im Hinblick auf den Gebrauch der Informationen, die im Glossar enthalten sind, ab. Dies gilt auch für die Inhalte der angegebenen Webseiten.
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