Eine Klangmarke ist eine akustisch wahrnehmbare Marke (z. B. ein unterscheidungskräftiges Geräusch oder eine kurze Melodie).
- Die graphische Darstellung erfolgt durch Beifügung einer Markendarstellung (entweder eine Notenschrift und in üblicher Notation oder ein Sonagramm).
- Die klangliche Wiedergabe erfolgt durch den Upload einer Klangdatei und muss der grafischen Darstellung entsprechen.