Justizanstalt

Justizanstalten vollziehen Freiheitsstrafen, Untersuchungshaft und den Maßnahmenvollzug. Sie unterstehen dem Bundesministerium für Justiz. Das Strafvollzugsgesetz unterscheidet Strafvollzugsanstalten und gerichtliche Gefangenenhäuser. Strafvollzugsanstalten werden als allgemeine oder als Sonderanstalten geführt.

Arten und Aufgaben

  • Allgemeine Anstalten Vollzug von Freiheitsstrafen und Untersuchungshaft.
  • Sonderanstalten unter anderem für den Maßnahmenvollzug und für Jugendliche.
  • Gerichtliche Gefangenenhäuser an Standorten der für Strafsachen zuständigen Landesgerichte, primär für Untersuchungshaft und kurze Freiheitsstrafen.

Bestand und Organisation

Derzeit nennt das Serviceportal des Bundes 28 Justizanstalten, darunter 7 für Männer zum Vollzug von Freiheitsstrafen von mehr als 18 Monaten, 1 für Frauen, 5 Sonderanstalten davon 4 für den Maßnahmenvollzug und 1 für Jugendliche sowie 15 gerichtliche Gefangenenhäuser. Zusätzlich bestehen 13 Außenstellen. Die strategische Leitung liegt bei der Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen im Bundesministerium für Justiz.

Quellen

Fachbücher und Kommentare

  • Drexler Karl Weger Thomas Hrsg Strafvollzugsgesetz StVG Großkommentar MANZ Wien 2022
  • Schroll Alois Leitner Thomas StVG Online Kommentar MANZ Wien laufende Aktualisierung
  • Schmölzer Richard Strafvollzugsrecht 2. Auflage Facultas Wien 2012
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