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Interner Schutz

Das Konzept, dass ein/e Antragsteller/in keinen internationalen Schutz benötigt, sofern er/sie in einem Teil seines/ihres Herkunftslandes a) keine begründete Furcht vor Verfolgung hat oder keiner tatsächlichen Gefahr, einen ernsthaften Schaden zu erleiden, ausgesetzt ist oder b) Zugang zu Schutz vor Verfolgung oder ernsthaftem Schaden hat, und er/sie sicher und legal in diesen Landesteil reisen kann, dort aufgenommen wird und vernünftigerweise erwartet werden kann, dass er/sie sich dort niederlässt.

Synonym(e)

  • IFA
  • inländische Fluchtalternative
  • interne Fluchtalternative
  • Interne Schutzalternative
  • IPA

Verwendungshinweis(e)

  • Die Prüfung, ob eine interne Schutzalternative im Herkunftsland verfügar ist, ist Teil der Bewertung eines Antrages auf internationalen Schutz und muss alle Umstände des Einzelfalls berücksichtigen. Die Bewertung muss in Zusammenhang mit allen Bedingungen am Ort der Neuansiedlung (einschl. fundamentaler Menschenrechte, Sicherheitsbedingungen, sozio-ökonomischer Bedingungen, Unterbringung, Zugang zu medizinischen Versorgungseinrichtungen) vorgenommen werden, um die Auswirkungen auf die Einzelperson, die sich in dem vorgeschlagenen Gebiet neuansiedeln muss, zu bestimmen und ob die Einzelperson dort ein relativ normales Leben ohne unangemessene Härte führen kann. Weitere Informationen siehe: UNHCR: Richtlinien zum internationalen Schutz: „Interne Flucht- oder Neuansiedlungsalternative” im Zusammenhang mit Artikel 1 A (2) des Abkommens von 1951 bzw. des Protokolls von 1967 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, Juli 2003, http://www.refworld.org/cgi-bin/texis/vtx/rwmain/opendocpdf. pdf?reldoc=y&docid=51c98f2f4

Quelle

  • Abgeleitet vom EMN anhand von Art. 8 der Richtlinie 2011/95/ EU (Neufassung der Qualifikationsrichtlinie)
  • Dieses EMN-Glossar wurde vom Europäischen Migrationsnetzwerk (EMN) erstellt. Die Europäische Kommission und die nationalen Kontaktpunkte, aus denen sich das EMN zusammensetzt, lehnen jegliche Verantwortung oder Haftung im Hinblick auf den Gebrauch der Informationen, die im Glossar enthalten sind, ab. Dies gilt auch für die Inhalte der angegebenen Webseiten.
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