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Innominatkontrakt

Ein Innominatkontrakt lat.: ”Contractus innominatus” war im Römisches Recht römischen Recht ein sogenannt “unbenannter” Vertrag, welcher dadurch Klage klagbar wurde, dass der eine Vertragspartner leistete und so den anderen Vertragspartner zur Gegenleistung verpflichtete. Er entsprach nicht dem Typenzwang des römischen Rechts. Heutzutage ist jeder Vertrag klagbar.

Quelle

http://de.wikipedia.org/wiki/Innominatkontrakt 10.12.2014

 

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

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