Ein Innominatkontrakt lat.: ”Contractus innominatus” war im Römisches Recht römischen Recht ein sogenannt “unbenannter” Vertrag, welcher dadurch Klage klagbar wurde, dass der eine Vertragspartner leistete und so den anderen Vertragspartner zur Gegenleistung verpflichtete. Er entsprach nicht dem Typenzwang des römischen Rechts. Heutzutage ist jeder Vertrag klagbar.
Quelle
http://de.wikipedia.org/wiki/Innominatkontrakt 10.12.2014
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