Inkongruenz bezeichnet eine Nichtübereinstimmung, im Gegensatz zur Kongruenz.
Im Insolvenzrecht die fehlende Übereinstimmung einer Leistung mit einer zuvor bestehenden Verpflichtung des Leistenden die im Vergleich zu einer kongruenten Leistung – unter geringeren Voraussetzungen die Insolvenzanfechtung ermöglicht.
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Inkongruenz 09.11.2014
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