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Die Hehlerei ist ein Straftatbestand, der in verschiedenen Rechtsordnungen enthalten ist. Mit dem Begriff der Hehlerei stehen Handlungen in Verbindung, die eine einmal begründete rechtswidrige Besitzlage an einer Sache, etwa durch Diebstahl, aufrechterhalten und verstärken. Klassischerweise ist Hehlerei insbesondere das Weiterverkaufen von Gegenständen, obwohl jemand weiß, dass diese gestohlen wurden.
Der Straftatbestand wird durch § 164 StGB geregelt.