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Grenzarbeitnehmer

Im EU-Kontext, ein Arbeitnehmer, der eine Anstellung im Grenzgebiet eines EU-Mitgliedstaats hat, jedoch jeden Tag oder mindestens einmal in der Woche in das Grenzgebiet eines Nachbarlandes zurückkehrt, in dem er wohnhaft ist und dessen Staatsangehörigkeit er besitzt.

Verwandte(r) Begriff(e)

  • Grenzbewohner
  • Grenzgänger
  • kleiner Grenzverkehr

Verwendungshinweis(e)

  1. Die Definition bezieht sich insbesondere auf Drittstaatsangehörige, die aus einem benachbarten Drittstaat, in dem sie wohnen, in die Europäische Union einreisen.
  2. Im Gegensatz zu „Grenzgängern“ arbeiten Grenzarbeitnehmer im Grenzgebiet des Nachbarlandes.

Quelle

  • ntschließung des Rates vom 20. Juni 1994 über die Beschränkungen für die Einreise von Drittstaatsangehörigen auf das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zur Ausübung einer Beschäftigung
  • Dieses EMN-Glossar wurde vom Europäischen Migrationsnetzwerk (EMN) erstellt. Die Europäische Kommission und die nationalen Kontaktpunkte, aus denen sich das EMN zusammensetzt, lehnen jegliche Verantwortung oder Haftung im Hinblick auf den Gebrauch der Informationen, die im Glossar enthalten sind, ab. Dies gilt auch für die Inhalte der angegebenen Webseiten.
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