freiwillige Rückkehr

Die unterstützte oder autonome Rückkehr in das Herkunftsland, Transit- oder Drittland, aufgrund des freien Willens des Rückkehrers.

Synonym(e)

  • freiwillige Repatriierung

Oberbegriff(e)

  • Rückkehr

Unterbegriff(e)

  • unterstützte freiwillige Rückkehr

Verwandte(r) Begriff(e)

  • freiwillige Ausreise
  • Zwangsrückführung

Verwendungshinweis(e)

  1. Dieser Begriff unterscheidet sich von dem Begriff der “freiwilligen Ausreise“ dahingehend, dass bei dieser letztendlich eine Rückkehrverpflichtung besteht.
  2. Personen, die ohne Unterstützung eines Staates in ein Land zurückkehren, umfassen: a) jene, die dazu (rechtlich) nicht verpflichtet sind. Nach obiger Definition steht es ihnen vollkommen frei, zurückzukehren oder nicht; b) irregulär aufhältige Personen, die bisher (noch) nicht gefasst wurden (z.B. Personen, die die zulässige Aufenthaltsdauer überschritten haben), die aber trotzdem beschlossen haben, in das Land zurückkehren; c) jene, die einen Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung gestellt haben (z.B. Asylbewerber, Personen, die einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt haben) und über deren Antrag noch nicht abschließend entschieden worden ist, die aber trotzdem beschlossen haben zurückzukehren.
  3. Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) bevorzugt den Begriff „freiwillige Repatriierung“.

Quelle

  • IOM Glossary on Migration, 2. Aufl., 2011 ▶ (nicht auf Deutschverfügbar)
  • Dieses EMN-Glossar wurde vom Europäischen Migrationsnetzwerk (EMN) erstellt. Die Europäische Kommission und die nationalen Kontaktpunkte, aus denen sich das EMN zusammensetzt, lehnen jegliche Verantwortung oder Haftung im Hinblick auf den Gebrauch der Informationen, die im Glossar enthalten sind, ab. Dies gilt auch für die Inhalte der angegebenen Webseiten.

 

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

Videos

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

News
Filter