Fideiussio indemnitatis

Mit fideiussio indemnitatis wird eine Form der Bürgschaft im römischen Recht bezeichnet, bei der der Bürge nur soweit haftet wie der Hauptschuldner ausfiel. Das heißt hier galt die Einrede der Vorausklage (= beneficium excussionis). Die fideiussio indemnitatis setzt im Gegensatz zur sponsio und zur fidepromissio keine in Form der Stipulation begründete Hauptschuld voraus.

Quellen

http://www.lexexakt.de/glossar/fideiussioindemnitatis.php 06.10.2014

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