Begriff aus der E-Commerce-Richtlinie, später eingeflossen in Fernabsatz-Richtlinie und Fernabsatzgesetz. Bezeichnet etwa das, was man früher unter “Versandhandel” verstand. Voraussetzung ist ein Vertragsabschluss unter Verwendung eines Fernkommunikationsmittels (Telefon, Fax, E-Mail, Website-Formular). Zum Schutz der Verbraucher (Konsumenten) vor Übervorteilung im Fernabsatz wurden in Österreich mit dem Fernabsatzgesetz einschlägige Bestimmungen in das Konsumentenschutzgesetz eingefügt, insbesondere die §§ 5a bis 5j.
Siehe Kapitel E-Commerce
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