Sie sind hier:
- Ratgeber
- Bürgerliches Recht
- Sachenrecht
- Faustpfandrecht
Von einem Faustpfandrecht spricht man bei einem Pfandrecht an beweglichen Sachen, da die wirksame Entstehung dieses Pfandrechts die Übergabe der Sache an den Gläubiger voraussetzt, und dieser die Sache damit sinnbildlich in die “Faust” bekommt.
Quellen
http://www.lexexakt.de/glossar/faustpfandrecht.php 30.09.2014