- Rechtsprechung im System des Europarechs; Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung der Verträge; Wahrung der Verfassungsordnung
- System von Klagen („actiones-system“), zb: Vorabentscheidungsverfahren (Art. 267 AEUV)
- Ein Richter pro MS; Unterstützt durch Generalanwälte
- durch Regierungen ihrer MS auf 6 Jahre ernannt; erfüllen Voraussetzungen für die
jeweils höchsten richterlichen Ämter + hervorragende Befähigung
- Präsident von den EuGH-Richtern für 3 Jahre ernannt
- Generalanwälte erstellen Rechtsgutachten, sog. „Schlussanträge“
- Tagung als:
- Plenum: Besondere, in der Satzung vorgesehene, oder außergewöhnliche Fälle → Große Kammer (13R): Wenn durch MS beantragt, oder komplexen Rechtssachen → Kammer (3 oder 5 Richter): Alle Übrigen Rechtsachen.