Europäischer Gerichtshof

  • Rechtsprechung im System des Europarechs; Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung der Verträge; Wahrung der Verfassungsordnung
  • System von Klagen („actiones-system“), zb: Vorabentscheidungsverfahren (Art. 267 AEUV)
  • Ein Richter pro MS; Unterstützt durch Generalanwälte
  • durch Regierungen ihrer MS auf 6 Jahre ernannt; erfüllen Voraussetzungen für die

jeweils höchsten richterlichen Ämter + hervorragende Befähigung

  • Präsident von den EuGH-Richtern für 3 Jahre ernannt
  • Generalanwälte erstellen Rechtsgutachten, sog. „Schlussanträge“
  • Tagung als:
Plenum: Besondere, in der Satzung vorgesehene, oder außergewöhnliche Fälle → Große Kammer (13R): Wenn durch MS beantragt, oder komplexen Rechtssachen → Kammer (3 oder 5 Richter): Alle Übrigen Rechtsachen.
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paul-kessler

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