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Ergänzungsregister

Ein Zusatz-Verzeichnis zum Zentralen Melderegister, damit auch nicht in Österreich gemeldete Personen eine Bürgerkarte bekommen können.

Hintergrund: Die Personenbindung der Bürgerkarte beruht auf der Stammzahl, die wiederum aus der ZMR-Zahl abgeleitet wird. Wer nicht in Österreich gemeldet ist, steht jedoch nicht im Zentralen Melderegister und hat daher auch keine ZMR-Zahl.

  • Im Ergänzungsregister für natürliche Personen werden Menschen eingetragen.
  • Im Ergänzungsregister für sonstige Betroffene sind juristische Personen gelistet, die nicht im Firmenbuch stehen.

Das Ergänzungsregister wird von der Stammzahlenregisterbehörde geführt.

Quellen

  • https://www.buergerkarte.at/glossar.html, abgerufen am 17.03.2020

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