Ein Zusatz-Verzeichnis zum Zentralen Melderegister, damit auch nicht in Österreich gemeldete Personen eine Bürgerkarte bekommen können.
Hintergrund: Die Personenbindung der Bürgerkarte beruht auf der Stammzahl, die wiederum aus der ZMR-Zahl abgeleitet wird. Wer nicht in Österreich gemeldet ist, steht jedoch nicht im Zentralen Melderegister und hat daher auch keine ZMR-Zahl.
- Im Ergänzungsregister für natürliche Personen werden Menschen eingetragen.
- Im Ergänzungsregister für sonstige Betroffene sind juristische Personen gelistet, die nicht im Firmenbuch stehen.
Das Ergänzungsregister wird von der Stammzahlenregisterbehörde geführt.
Quellen
- https://www.buergerkarte.at/glossar.html, abgerufen am 17.03.2020