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Entwicklungszusammenarbeit

Die Anfänge der Entwicklungszusammenarbeit der EU fallen mit der Unterzeichnung des Vertrags von Rom im Jahr 1957 zusammen, erste Nutznießer dieser Zusammenarbeit waren die überseeischen Länder und Gebiete der Mitgliedstaaten. Im Laufe der Jahre wurde der Umfang der EU-Entwicklungszusammenarbeit schrittweise erweitert. Die EU ist heute weltweit der größte Geldgeber und arbeitet mit rund 160 Ländern zusammen.

Die Entwicklungszusammenarbeit ist nach den Grundsätzen und Zielen des außenpolitischen Handelns der Union zu gestalten. Ihr Hauptziel ist es, die Armut in der Welt durch die Förderung der nachhaltigen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Entwicklung der Entwicklungsländer zu reduzieren und langfristig zu beseitigen.

Die Leitlinien der Außenpolitik und der Entwicklungszusammenarbeit der EU sind in Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union bzw. Artikel 208 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu finden.

Die Instrumente der Union zur Finanzierung außenpolitischer Maßnahmen wurden in den letzten Jahren einer Rationalisierung unterzogen. Für den Zeitraum 2014-2020 kommen die finanziellen Mittel für die Entwicklung im Wesentlichen aus dem Instrument für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI) und dem Europäischen Nachbarschaftsinstrument (ENI) sowie vom Europäischen Entwicklungsfonds (der von EU-Staaten, jedoch nicht aus dem EU-Haushalt finanziert wird).

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